Elternberatung

Elternberatung

Hilfreiches und Informatives für die „Grossen“

BERATUNGSSTELLE FÜR BESONDERE BEGABUNGEN

Hallo Lehrer. Ich kann was!

Seit April 2003 gehört die Beratungsstelle für besondere Begabungen (BbB) zum Dienstleistungszentrum des Landesinstituts Lehrerbildung und Schulentwicklung (Li).

Beratungsstelle für besondere Begabungen
Moorkamp 3, 20357 Hamburg
Telefon:  040 / 428 01 34 02
Fax:  040 / 4 28 01 34 49
E-Mail: wilfried.manke@li-hamburg.de

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Beratungsstelle für besondere Begabungen

BERATUNGSSTELLE GEWALTPRÄVENTION

Die Beratungsstelle Gewaltprävention ist eine von drei Einrichtungen der Stabsstelle „Prävention, Intervention und Beratung“ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

Sie bietet allen Interessierten schnelle, fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Bearbeitung von Gewaltfällen und dem Aufbau einer friedfertigen Schulkultur. Die Beratungsangebote gelten für akute Konfliktsituationen, d.h. bei Gewalthandlungen von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext, beinhalten die Unterstützung und Begleitung von Schulen bei der Durchführung von gewaltpräventiven Maßnahmen und berücksichtigen den Fortbildungs- und Informationsbedarf von Lehrkräften, der Eltern- und Schülerschaft.

Aufgaben und Angebote

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle Gewaltprävention stehen den Schulen in akuten Krisensituationen und bei massiven Gewaltvorfällen zur Verfügung. Sofortige Unterstützung vor Ort, Krisenintervention, Konfliktmanagement und Koordination der einzuleitenden Maßnahmen sind erste Hilfestellungen in Notlagen.

Den zweiten Schwerpunkt stellt die Fallarbeit mit jugendlichen Gewalttäterinnen und -tätern dar. Schulen melden der Beratungsstelle Gewaltprävention Gewalthandlungen durch Jugendliche. In Kooperation mit der Schule und der Schulaufsicht, den Familien, ReBBZ, der Polizei, dem bezirklichen Jugendamt, Jugendgerichtshilfe und den Familieninterventionsteams (FIT) werden diese Schülerinnen und Schüler „unter Beobachtung“ gestellt. D.h., sämtliche Maßnahmen werden koordiniert, um den Jugendlichen einerseits zu zeigen, dass sie erst aus der Beobachtung herauskommen, wenn sie ihr Verhalten ändern, aber andererseits eben auch eine Unterstützung dabei erhalten. In einigen Fällen wird beispielsweise das Projekt „Gefangene helfen Jugendliche“ aktiv oder eine Coolness-Gruppe von Nordlicht e.V. vorgeschlagen.

Das dritte Aufgabenfeld bildet der Bereich Gewaltprävention. Schulen werden beraten und unterstützt, wenn sie gewaltpräventive Projekte kennen lernen, umsetzen oder langfristig verankern wollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle sichten neue Konzepte und Modelle, stehen im Austausch mit Fachkollegen und haben Erfahrung in der Schulentwicklung und -beratung.

Schulische Gewaltprävention lässt sich konkret an Beispielen beschreiben:

  • Hamburger Schulen verankern die Streitschlichtung in ihrem Schulalltag — als „Streitschlichter“ ausgebildete Kinder und Jugendliche schlichten die Konflikte ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler.
  • Gemeinsam von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern erarbeitete Klassenregeln, Schulverträge oder Hausordnungen bilden die solide Basis für einen sozialen Umgang miteinander.
  • Verantwortungsübernahme und Beteiligung von Schülerinnen und Schüler werden durch Klassenräte, Etagenkonferenzen oder Schulkonferenzen gefördert.
  • Moderne Konzepte zum Sozialen Lernen und zum Umgang mit Konflikten werden mit Schulklassen im Rahmen von Projekttagen erprobt.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle informieren, koordinieren und begleiten diese Maßnahmen und Projekte und erarbeiten neue Ansätze, z.B. mit Kulturvermittlern, Konzepten geschlechtsspezifischer Gewaltprävention und Keep-Cool-Gruppen im schulischen Kontext.

Vierter Schwerpunkt ist die Fortbildung von Lehrkräften im Umgang mit Gewalt und Konflikten. Dabei stehen Pädagogische Jahreskonferenzen im Mittelpunkt: Im Rahmen einer Vorbereitung werden Aspekte der Gewaltpräventionsarbeit bzw. der Fallarbeit von den Kolleginnen und Kollegen abgefragt. Anschließend werden Fachreferent*innen zu den interessierenden Bereichen ausgewählt. Durchführung und Nachbereitung schließen die Zusammenarbeit ab bzw. leiten in die Begleitung eines gewaltpräventives Projektes über.

Beratungsstelle Gewaltprävention
Winterhuder Weg 11
22085 Hamburg

Telefon: 040 / 428 63 62 44
Fax: 040 / 428 63 6245
E-Mail: gewaltpraevention@li-hamburg.de

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Beratungsstelle Gewaltprävention

BERATUNGSZENTRUM INTEGRATION

Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schülerinnen und Schülern erhalten Beratungsangebote und Unterstützung in allen Fragen rund um Integrationsklassen und Integrative Regelklassen.

Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schülerinnen und Schülern erhalten Beratungsangebote und Unterstützung in allen Fragen rund um:

  • Integrationsklassen
  • Integrative Regelklassen

Im Gebäude des BZI befindet sich auch ein Raum mit Medienecken.

Das Beratungszentrum Integration (BZI) gehört zum Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung — Bereich Fortbildung.

Telefon (Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 14.15 Uhr):
040 / 673 70 512
Fax: 040 / 673 70 5 10
E-Mail: bzi@li-hamburg.de

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Isar Projekt–Das Beratungszentrum Integration Hamburg (BZI)

REGIONALE BILDUNGS- UND BERATUNGSZENTREN

Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) werden tätig, wenn schulische Probleme von Schülerinnen und Schülern nicht aus eigener Kraft der Beteiligten bewältigt werden können und diese sich an ReBBZ um Hilfe wenden.

ReBBZ versteht die Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Hilfe zur Selbsthilfe. Sie werden am Einzelfall mit den Beteiligten erarbeitet mit dem Ziel, gefährdete Schülerinnen und Schüler in ihrer schulischen Entwicklung zu stabilisieren bzw. in schulische Angebote zu reintegrieren.

ReBBZ entwickelt ein Angebot von Hilfen abgestimmt auf die spezifischen regionalen Strukturen und die entsprechenden Unterstützungsbedarfe. Das Angebot setzt sich zusammen aus: Diagnostik, Beratung und Unterstützung.

Konzept von ReBBZ ist „die Hilfe vor Ort“. Die regionale Zuordnung richtet sich nach der Schule die besucht wird. Es gibt 13 ReBBZ Beratungseinrichtungen, sie sind über ganz Hamburg verteilt.

In den Teams beraten und unterstützen:

  • Lehrer*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Psycholog*innen

mit vielfältigen Zusatzqualifikationen.

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ReBBZ Hamburg
Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren – ReBBZ

Elternkammer Hamburg

Die Elternkammer vertritt die Interessen der Eltern aller Hamburger Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Hamburgischen Schulgesetzes.

Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, berät sie die Schulbehörde und pflegt Kontakte zu allen am Schulwesen beteiligten Personen, Institutionen und gegenüber der Öffentlichkeit. Die Schulbehörde hat die Elternkammer vor allen Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung rechtzeitig zu beteiligen. Bei grundsätzlichen Einwendungen gegen Entscheidungen der Schulbehörde ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Kammer vom Präses der Schulbehörde oder einem von diesem bestimmten Vertreter zu hören.

> Externe Links
Elternkammer Hamburg

SCHULÄRZTLICHER DIENST

Der schulärztliche Dienst der Gesundheits- und Umweltämter in den Hamburger Bezirken hat die Aufgabe, die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Einzugsgebiet zu fördern:

  • Mit Blick auf die Gesundheit sollen die bestmöglichen Voraussetzungen für einen Schulbesuch geschaffen werden.
  • Probleme sollen im engen Dialog mit Lehrkräften, Eltern und anderen Fachkräften (ReBBZ: Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen, BSG:Behörde für Familie, Soziales und Gesundheit) frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um gesundheitliche Gefährdungen vorzubeugen.

Dazu dienen die Angebote:

  • Einzeluntersuchungen
  • Sprechstunden in der Schulärztlichen Dienststelle
  • Schulärztliche Sprechstunden in der Schule
  • Hospitationen
  • Teilnahme an Elternsprechtagen, Elternabenden, Elternratssitzungen
  • Projekte mit Schulen zur Gesundheitsförderung— Lehrerfortbildung bei gesundheitlichen Fragen

Die Beratungen sind vertraulich.
Es entstehen keine Kosten!

Die Teilnahme an einer schulärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist Pflicht. Die Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme haben die Erziehungsberechtigten gemäß § 34 Hamburgischen Schulgesetzes wenn eine Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Voruntersuchung vorliegt.

> Externer Link
Schulärztlicher Dienst